Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler auf einheitlich sechs Jahren festgelegt
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ist beschlossen.
Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden.
Die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler werden einheitlich auf sechs Jahre festgelegt.